Erklärung zur Barrierefreiheit
Zuletzt überprüft: 7. August 2026
DEBRUSK s.r.o. setzt sich dafür ein, die Website ailoft.app für möglichst viele Menschen zugänglich zu machen, im Einklang mit dem europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit (Richtlinie (EU) 2019/882) und der Norm EN 301 549. Unser Konformitätsziel ist WCAG 2.1 Stufe AA.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist mit WCAG 2.1 Stufe AA teilweise vereinbar. „Teilweise vereinbar“ bedeutet, dass einige Inhalte den Standard noch nicht vollständig erfüllen. Wir auditieren die Website regelmäßig und behandeln Rückschritte bei der Barrierefreiheit als Fehler.
Nicht barrierefreie Inhalte und bekannte Einschränkungen
- Im AI Studio generierte Bilder verwenden den Generierungs-Prompt als Textalternative. Der Prompt beschreibt die Absicht des Bildes, aber möglicherweise nicht jedes visuelle Detail des Ergebnisses.
- Anbieter-Logos im Katalog werden von Favicon-Diensten Dritter geladen und gelten als dekorativ; der Anbietername ist immer als Text verfügbar.
- Die Tab-Oberfläche auf Produktdetailseiten ist per Tab-Taste erreichbar, unterstützt aber noch keine Pfeiltasten-Navigation zwischen den Tabs.
- Verwaltungs- und Creator-Oberflächen hinter dem Login werden separat auditiert und erreichen möglicherweise noch nicht dasselbe Konformitätsniveau wie der öffentliche Teil der Website.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 7. August 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt: automatisierte Tests (axe-core, Pa11y, Lighthouse) über alle öffentlichen Seiten in Desktop- und Mobilansicht, ergänzt durch eine manuelle Prüfung von Tastaturbedienung, Fokusverwaltung, Semantik, Farbkontrast und der Berücksichtigung von Bewegungsreduzierungs-Präferenzen.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf ailoft.app auf eine Barriere stoßen, teilen Sie uns das bitte über das Kontaktformular mit. Wir bemühen uns, auf Barrierefreiheits-Feedback innerhalb von 14 Tagen zu antworten und bestätigte Barrieren so schnell wie möglich zu beheben.
Durchsetzungsverfahren
Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden, können Sie sich an die für den europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit zuständige Marktüberwachungsbehörde Ihres EU-Mitgliedstaats wenden. In Tschechien, wo DEBRUSK s.r.o. ansässig ist, ist dies die tschechische Handelsinspektion (Česká obchodní inspekce).